Kosten einer Heilpraktikerbehandlung

Meine Behandlungskosten betragen 90 EUR pro Behandlungsstunde.

Die Kosten werden im Rahmen einer Honorarvereinbarung zwischen Heilpraktiker und Patient verbindlich vereinbart (Behandlungsvertrag). Dieses vereinbarte Honorar ist unabhängig davon zu begleichen, ob und in welcher Höhe der Patient von Beihilfestellen, Krankenkassen oder privaten Krankenversicherungen Erstattungen erhält.

Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenversicherung, Krankenkasse oder Beihilfestelle ob und in welchem Umfang die Heilbehandlungen beim Heilpraktiker erstattet werden.

Ich orientiere mich bei der Abrechnung an der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker ist keine amtliche Gebührenordnung, da Heilpraktiker ihre Honorare frei vereinbaren können.
Das Behandlungshonorar stellt den Ausgleich für angewendete Behandlungszeit dar. Ein Behandlungserfolg oder Heilversprechen kann damit nicht gegeben werden.

Nach der Behandlung erhalten Sie von mir eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Krankenversicherung oder Beihilfestelle einreichen können.

Für eine Erstbehandlung können Sie im Durchschnitt von Behandlungskosten von etwa 90 bis 150 EUR – je nach Dauer und Art der Behandlung – ausgehen.

Für gesetzliche Krankenversicherte besteht die Möglichkeit eine private Krankenzusatzversicherung für Heilpraktikerbehandlungen abzuschließen. Bitte erkundigen Sie sich vor Behandlung bei verschiedenen Versicherungen oder einem Versicherungsmakler über die Möglichkeiten.

Zuletzt geändert: 24.01.2024 von Birgit Kaspar